Lexikon

Kapellbuch: Notenbuch einer Kapelle

Kapelldienst: Tätigkeit als Sänger oder Musiker in einer Kapelle

Kapelldirektor: Leiter einer (Musik-) Kapelle in den organisatorischen Angelegenheiten, im 18. Jh. Neben den Kapellmeister tretend

Kapelle: althochdeutsch: chap(p)ella (chapellun, chappellun), kapella, mittelhochdeutsch: cap(p)elle, capel, kap(p)elle, kappel von mittellateinisch cap(p)ella = kleines Gotteshaus oder kleiner zum Gottesdienst bestimmter Raum, eigentlich kleiner Mantel, Verkleinerungsform (Diminutiv) von vulgär-lateinisch und mittellateinisch cap(p)a = (Kapuzen-)Mantel, Umhang; vom Mantel des hl. Martin von Tours, frk. Nationalreliquie, wird das Wort auf den ganzen königlichen Reliquienschatz und das dazugehörige Meßgerät (capella regia in ursprünglicher Bedeutung) und auf dessen Aufbewahrungsort (Oratorium der Königspfalz), dann noch in karolingischer Zeit auf die (königlichen und nichtköniglichen) Eigenkirchen ohne Pfarrechte, schließlich auf jeden kleinen gottesdienstlichen Raum, die (königliche) Hofgeistlichkeit und die an fürstlichen Höfen oder anderwärts tätige (Kirchen-)Musikvereinigung , übertragen
– außerhalb des Königshofs im Mittelalter (bis ins 16. Jh.) allgemein – meist freilich in der mittellateinischen Form capella – die Gemeinschaft derjenigen, die einen höfischen Gottesdienst in einer fürstlichen Hofkapelle durchführen: Hofgeistliche, Meßdiener, Sänger, Sängerknaben und Organisten , vielfach (nicht allerorts) unter Einschluss der Instrumentalisten ; in der Neuzeit allmähliche Verengung des Begriffs: zunächst in Anlehnung an italienisch cappella auf den höfischen oder städtischen Sängerchor (meist einschließlich der Organisten; an den evangelischen Höfen des 16./17. Jh. = Kantorei, und zwar Vokalkantorei), seit dem 17 Jh. mehr und mehr auf das ganze am fürstlichen Hof tätige, organisatorisch verselbständigte Musikkollegium (Hofkapelle, gemischte Kantorei, auch an katholischen Höfen), schließlich auf jedes Instrumentalorchester 

Kapellgeld: für den Unterhalt einer Kapelle

Kapellknabe: Chorknabe, Nachwuchssänger in der (fürstlichen) Kapelle wie Kapelljunge
– wir [Kaiser] geben euch in gnaden zu erkhennen, das wir … sechs aus unnsern capelkhnaben, so an der stimb mutiert, zu den jesuitern alhie zu thuen … verordnung gethan (1564)
– M.d.S. … neben seiner ordinari besoldung, wegen das er auß abgang aines vice-capellmeisters die capellenknaben in der musica unterweist, noch monatlich fünf gulden als ein extraordinary besoldung (1591)
– M.F. monatlich von baiden diensten 14 fl. mer füer alli notturft und saiberung der cappellen knaben ausser der spais und trank, klaidung und petgewant, sunst wescherlan, flickerlan, allerlai für schuech, holz, licht und derglaichen aller nottuerft ime järlich fuer jeden knaben monatlichen 1 fl., dan mer monatlichen 4 fl. (1596)
– capellknaben seind sechzehen gehalten und zu ihrer unterhaltung monatlich von 90 biß in 100 f. und mehr gerait und bey dem capelmeister gespeiset worden (nach 1620)
– hierüber wollen wir auch die capell-knaben in seine [des Kapellmeisters] sonderbare inspection dergestalt anvertrauet und gegeben haben, daß er mit allem fleiß darob und daran seyn soll, damit selbige zu warer gottesfurcht, denen musicalischen exercitien und studien, auch alle ehrbarkeit gehalten und ihnen alle gelage auszulauffen noch die stimme dadurch zu verderben nicht nachgelassen werden (1680)

Kapellknabenpräzeptor: Lehrer, Erzieher der Kapellknaben, meist der Kapellmeister selbst

Kapellmeister: seit dem frühen 16. Jh. der Lehrer der Kapellenknaben oder der Vorgesetzte der Sänger (und Organisten) der noch unter kirchlicher Leitung stehenden fürstlichen Kapelle, dann der Leiter des von der Bindung an die Hofgeistlichkeit gelösten, organisatorisch verselbständigten Musikerkollegiums und des ganzen höfischen Musikbetriebs; später nach Einführung der Stelle des Kapelldirektors Verengung des Begriffs auf die Dirigenten eines Orchesters oder Chores
– dieweil aber den knaben der zucht und gesundheit halben bequemer, daß sie bei dem kapellmeister und ihrem praeceptore sein und essen mögen, so wollen wir, daß der kapellmeister die 9 knaben in seinem hause speisen, legen, unterhalten und auf sie neben dem praeceptore allenthalben gute achtung haben und geben soll, damit sie in gottesfurcht, zucht, tugend, guten sitten und künsten erzogen werden möchten (1548)
– des capellnmeysters ambt erfordertt, die knaben im sinngen vnnd coloriren täglich mit treuem vleis dermassen zuunderweisen, das man ir zunehmen vnnd geschicklichkait von tage zu tage spuren möge (1555)
– das er vnns für einen capellenmeister dienen, die cantorei vnd capellen mit ehrlichen, tüchtigen, geübten personen woll bestellen … soll (1585)
– capellmeister B.F. hat iärlich sold 70 gld., costgelltt 50 gld., rockhen 2 sch., dinckhel 18 sch., item für vnder- vnd schlafftrunckh 2 sch., haber 3 sch., wain 5 aymer 8 imy, für vnder- vnd schlafftrunckh 15 imy, holz 24 claffter, strow 1 fueder, für 2 klaider 12 gld., liechter 40 pfd. (1605)
– daß wir … J.Ph.K. zu unserem würcklichen capellmeister bestellet und angenommen haben … insonderheit soll er schuldig seyn, die ordentliche musicalische aufwartungen so wol in der kirche als für die taffel, ingleichen zu theatralischen compositionen … fleißigst zu verrichten (1680)

Kapellordnung: Richtlinien für die Tätigkeit der (Musik-) Kapelle und das Verhalten ihrer Mitglieder

Kapellenpartei: Gesamtheit der Sänger und Musiker einer Kapelle als Teil des fürstlichen Hofstaats

Kapellperson: Mitglied einer fürstlichen (Musik-) Kapelle

Kapellenschulmeister: Schullehrer, der zugleich Leiter des Chores einer Kapelle ist

Kapellsingerknabe: wie Kapellknabe

Kapellsingerknabenpräzeptor: wie Kapellknabenpräzeptor

Kapellverwandte: wie Kapellperson

Kapellist: wie Kapellverwandte

Kapelljunge: Chorknabe, dessen musikalische Ausbildung und pädagogische Erziehung in den Händen des Kapellmeisters liegt, bei dem der Kapelljunge auch wohnt (vgl. Kapellknabe)

Kapellmeisteramt 

Kapellmeisteramtsverwalter: Inhaber des Kapellenmeistersamts, auch dessen Stellvertreter

Kapellmeisteramtsverwaltung: Ausübung es Kapellmeisteramts

Kapellmeisterbesoldung: Dienstbezüge des Kapellmeisters (in Geld und Naturalien)

Kapellmeistercharge: Amt, Dienstgrad des Kapellmeisters

Kapellmeisterdienst: Amt und Tätigkeit des Kapellmeisters

Kapellmeisterei: Amt des Kapellmeisters

Kapellmeistereibericht: Bericht über die Tätigkeit der Kapellmeisterei

Kapellmeisterjunge: Gehilfe des Kapellmeisters

Kapellmeisterordnung: Gesetzliche Regelung des Kapellmeisterdienstes

Kapellmeisterstelle: Amt des Kapellmeisters

Kapellschreiber: für die organisatorische Betreuung der fürstlichen (Musik-) Kapelle zuständiger Hofbedienter

Kapellverrichtung: Inspektion über die fürstliche Kapelle