Dienstweihnachtsbaum

„Der Dienstweihnachtsbaum-Erlaß“

für Polizeireviere in Niedersachsen aus dem Jahre 1987

 

Dienstweihnachtsbäume sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Weihnachtsbäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.

 

Abschnitt 1: Aufstellen von Weihnachtsbäumen:
Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden.
Dieser hat darauf zu achten, daß:
a) der DwBm (Dienstweihnachtsbaum) mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur Aufnahme von Baumenden
geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird
b) der DwBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, daß er senkrecht steht
c) im Umfallbereich des DwBm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.

Abschnitt 2: Behandeln der Beleuchtung:
Die DwBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren
Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht – sog. Kerzen – dürfen nur Verwendung finden, wenn:
a) die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und
b) während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.

Abschnitt 3: Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern:
In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen.
Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:
Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person
Josef: älterer Beamter mit Bart
Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender
Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen
Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte.